900€ oder mehr pro Ladepunkt für den Kauf und die Installation eines E-Auto-Ladegeräts.
Wer ist berechtigt?
Jeder, der eine Ladestation auf privat genutzten Parkplätzen in Wohngebäuden wünscht, Eigentümer und Hausbesitzerverbände, Mieter und Vermieter.
Die Gesamtkosten Ihres Ladegeräts müssen mindestens 900 € betragen.
100 % der vom Ladegerät verbrauchten Energie muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Registrieren Sie sich auf dem KfW-Zuschussportal und beantragen Sie den Zuschuss für Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude.
*Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Bewerbung bestätigt wurde, haben Sie 9 Monate Zeit, um Ihre Rechnungen auf das Zuschussportal hochzuladen.
Schließen Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für 100% erneuerbare Energie ab, denn Sie müssen den Stromversorgungsvertrag hochladen.
Bestellen Sie die Ladestation und lassen Sie sie installieren.
Laden Sie alle Ihre Rechnungen und Ihren Energieversorgungsvertrag auf das KfW-Portal hoch.
Sie erhalten den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.*Dieser Zuschuss kann nicht mit anderen Zuschüssen im Zusammenhang mit Ladegeräten kombiniert werden.*
Laden Sie unsere praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beantragen des Zuschusses herunter
Die Regierung hat ein neues Incentive-Programm in Höhe von 300Mio.EUR für (halb-)öffentliche Ladestationen eingerichtet. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2021 möglich.
Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen der Einzelhandels-, Hotel- und Gastronomiebranche sowie an kleine Stadtwerke und Kommunen. Eine der Voraussetzungen für den Zuschuss ist die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromversorgung der Ladestationen. Der Zuschuss deckt bis zu 80% der Gesamtkosten für Kauf und Installation ab:
Bis zu 4.000€ pro AC/DC-Ladegerät von 3,7bis 22kW.
Bis zu 16.000€ pro DC-Schnellladegerät von 22bis 50kW.
Bis zu 10.000€ für Niederspannungs- und bis zu 100.000€ für Mittelspannungsnetzanschlüsse.
Erfahren Sie mehr über unser Angebot an Ladegeräten